Die gesetzliche Opferhilfe basiert auf dem "Bundesgesetz über die Hilfe für Opfer von Straftaten (Opferhilfe-gesetz, OHG)" vom 23.3.2007. Diese Gesetz trat am 1.1.1993 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Kantonen. Der Kanton Bern hat sieben Beratungsstellen als Opferhilfestellen anerkannt.

Die BERATUNGSSTELLE OPFERHILFE in Bern:
Unsere Beratungsstelle besteht seit 1994. Wir sind vom Kanton offiziell als Opferhilfestelle anerkannt und beauftragt. Wir sind eine allgemeine Beratungsstelle und zuständig für den deutschsprachigen Kantonsteil. Für den französischsprachigen Kantonsteil haben wir eine Zweigstelle in Biel, der SERVICE D'AIDE AUX VICTIMES, eingerichtet. Die beiden Stellen werden geleitet von: Herrn Ruedi Strahm.
Unser Angebot: Wir beraten und betreuen Opfer unentgeltlich und leisten oder vermitteln ihnen medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe. Zudem informieren wir sie über ihre Rechte und Ansprüche u.a. im Strafverfahren sowie über ihnen gemäss dem OHG zustehende Entschädigungen und Genugtuungen.
Unser Beratungsteam besteht aus Fachleuten mit abgeschlossenen Ausbildungen in Sozialarbeit oder Psychologie. Einzelne haben zusätzlich noch eine Therapie- oder Opferhilfeausbildung. Der Stellenetat beträgt inkl. Administrativpersonal total 410 Stellenprozente.
Last update:
14.06.2010

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