Die Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion des Kantons Bern hat uns als Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen beauftragt.
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) schafft u. a. auch die Rechtsgrundlage für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer. Vorgesehen ist namentlich ein sogenannter Solidaritätsbeitrag. Dieser soll gegenüber den Opfern ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität sein.
Die Revision des AFZFG (Aufhebung Gesuchseinreichungsfrist) ist per 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten und bisher noch kein Gesuch eingereicht haben, das Recht haben, zeitlebens ein solches einzureichen.
Sie können sich bei uns melden, wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Gesuchs möchten, wir helfen gerne.
Mai 2026
Seit Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Fachpersonen bieten rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche und Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Sie vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen
(z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle).
Wichtig: 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich an die Polizei 117 oder den Rettungsdienst 144.
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.