Die Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion des Kantons Bern hat uns als Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen beauftragt.
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) schafft u. a. auch die Rechtsgrundlage für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer. Vorgesehen ist namentlich ein sogenannter Solidaritätsbeitrag. Dieser soll gegenüber den Opfern ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität sein.
Die Revision des AFZFG (Aufhebung Gesuchseinreichungsfrist) ist per 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten und bisher noch kein Gesuch eingereicht haben, das Recht haben, zeitlebens ein solches einzureichen.
Sie können sich bei uns melden, wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Gesuchs möchten, wir helfen gerne.
April 2025
Am 1. November 2025 wird die nationale Opferhilfe-Telefonnummer den Betrieb aufnehmen, diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wir werden für den Kanton Bern werktags die Anrufe von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegennehmen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2025 neue Mitarbeitende.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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