Als betroffene Person haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratung und Betreuung durch eine anerkannte Beratungsstelle. Diese Stellen informieren Sie über die Opferhilfe und leisten oder vermitteln Ihnen juristische, psychologische, soziale, materielle oder medizinische Hilfe.
Das Opferhilfegesetz sieht verschiedene finanzielle Leistungen vor. Wir können Betroffenen von Straftaten eine erste dringend benötigte finanzielle Unterstützung leisten. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen beim Kanton ein Gesuch um weitere finanzielle Unterstützung beantragen, eine Entschädigung (Ersatz für den verursachten Schaden) und/oder eine Genugtuung (Schmerzensgeld) verlangen, falls weder die Täterschaft noch eine Versicherung die ungedeckten Kosten übernehmen.
Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen in der Regel innert fünf
Jahren nach der Straftat eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch. Bei
wenigen Straftaten gelten längere Verwirkungsfristen.
Findet ein Strafverfahren gegen den Täter oder die Täterin statt, stehen
Ihnen als betroffene Person verschiedene Rechte im Prozess zu. Sie haben zum Beispiel das Recht, sich vor Gericht von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Sie können auch verlangen, dass Sie im Strafverfahren nicht der beschuldigten Person begegnen. Wir informieren Sie über alle Verfahrensabschnitte und Ihre rechtliche Möglichkeiten.
Auch für weitere Fragen und Anliegen können Sie sich an uns wenden. Die
Unterstützung erhalten Sie unabhängig davon, ob die Täterschaft bekannt ist
oder ob Sie bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht haben.
April 2025
Am 1. November 2025 wird die nationale Opferhilfe-Telefonnummer den Betrieb aufnehmen, diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wir werden für den Kanton Bern werktags die Anrufe von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegennehmen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2025 neue Mitarbeitende.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.