Als betroffene Person haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratung und Betreuung durch eine anerkannte Beratungsstelle. Diese Stellen informieren Sie über die Opferhilfe und leisten oder vermitteln Ihnen juristische, psychologische, soziale, materielle oder medizinische Hilfe.
Das Opferhilfegesetz sieht verschiedene finanzielle Leistungen vor. Wir können Betroffenen von Straftaten eine erste dringend benötigte finanzielle Unterstützung leisten. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen beim Kanton ein Gesuch um weitere finanzielle Unterstützung beantragen, eine Entschädigung (Ersatz für den verursachten Schaden) und/oder eine Genugtuung (Schmerzensgeld) verlangen, falls weder die Täterschaft noch eine Versicherung die ungedeckten Kosten übernehmen.
Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen in der Regel innert fünf
Jahren nach der Straftat eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch. Bei
wenigen Straftaten gelten längere Verwirkungsfristen.
Findet ein Strafverfahren gegen den Täter oder die Täterin statt, stehen
Ihnen als betroffene Person verschiedene Rechte im Prozess zu. Sie haben zum Beispiel das Recht, sich vor Gericht von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Sie können auch verlangen, dass Sie im Strafverfahren nicht der beschuldigten Person begegnen. Wir informieren Sie über alle Verfahrensabschnitte und Ihre rechtliche Möglichkeiten.
Auch für weitere Fragen und Anliegen können Sie sich an uns wenden. Die
Unterstützung erhalten Sie unabhängig davon, ob die Täterschaft bekannt ist
oder ob Sie bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht haben.
Mai 2026
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)
Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.