Eine Straftat im Sinne des Opferhilfegesetzes kann für die
betroffene Person zu einer grossen Belastung werden und einschneidende Auswirkungen auf das Leben haben. Oft sind auch Angehörige involviert. Es ist wichtig, frühzeitig Unterstützung zu holen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sind Sie direkt betroffen oder Angehörige einer gewaltbetroffenen Person und haben Sie Fragen, die Sie beschäftigen? Wir beraten und begleiten Sie in juristischen, psychologischen, sozialen, materiellen oder medizinischen Bereichen.
Nebst persönlichen Gesprächen bieten wir auch telefonische Beratungen an und beantworten Mailanfragen.
Mai 2026
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)
Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.