Betroffen im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) ist jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Das Alter, Geschlecht oder die Staatsangehörigkeit spielen dabei keine Rolle.
Opferhilfe beanspruchen können auch Angehörige von Betroffenen. Dazu zählen Ehepartner*innen der betroffenen Person, die Kinder, die Eltern und andere Personen, die der betroffenen Person in ähnlicher Weise nahe stehen wie zum Beispiel Konkubinatspartner*innen.
Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die vor allem von folgenden Straftaten betroffen sind:
Einfache oder schwere Körperverletzung (auch bei Verkehrsunfällen)
Raub, Entreissdiebstahl mit Verletzungsfolgen
Drohung, Nötigung
Freiheitsberaubung, Geiselnahme
Sexuelle Delikte
Tötung, Mord
Zwangsheirat/Zwangsehe
Verbreitung von Krankheiten
Menschenhandel
Verkehrsunfall
Häusliche Gewalt
Stalking, Cyberstalking
Keinen Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die zum Beispiel von folgenden Straftaten betroffen sind:
Betrug
Diebstahl
Tätlichkeit
Beschimpfung
Verleumdung

Mai 2026
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)
Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).
Juli 2025
Mai 2025
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.