Verlassen

Betroffen im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) ist jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Das Alter, Geschlecht oder die Staatsangehörigkeit spielen dabei keine Rolle.

Opferhilfe beanspruchen können auch Angehörige von Betroffenen. Dazu zählen Ehepartner*innen der betroffenen Person, die Kinder, die Eltern und andere Personen, die der betroffenen Person in ähnlicher Weise nahe stehen wie zum Beispiel Konkubinatspartner*innen.
 

Für welche Straftaten ist die Opferhilfe zuständig?

Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die vor allem von folgenden Straftaten betroffen sind:
 

  • Einfache oder schwere Körperverletzung (auch bei Verkehrsunfällen)

  • Raub, Entreissdiebstahl mit Verletzungsfolgen

  • Drohung, Nötigung

  • Freiheitsberaubung, Geiselnahme

  • Sexuelle Delikte

  • Tötung, Mord

  • Zwangsheirat/Zwangsehe

  • Verbreitung von Krankheiten

  • Menschenhandel

  • Verkehrsunfall

  • Häusliche Gewalt

  • Stalking, Cyberstalking


Keinen Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die zum Beispiel von folgenden Straftaten betroffen sind:
 

  • Betrug

  • Diebstahl

  • Tätlichkeit

  • Beschimpfung

  • Verleumdung

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Aktuelles

Mai 2026

Opferhilfe-Nummer 142

Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)

 Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).

Juli 2025

Informationen in leichter Sprache

Wer ist betroffen? Informationen finden Sie hier.
Informationen über das Opfer·hilfe·gesetz finden Sie hier.

Mai 2025

Informationen zum Geschäftsjahr 2024

Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.

Anlässe

Informationsabende Opferhilfe Bern

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Informationsabende Opferhilfe Biel

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.

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