Sie haben Gewalt erfahren?
Dann können Sie zur Opfer·hilfe gehen.
Die Beratung kostet nichts.
Vielleicht kennen Sie den Täter oder die Täterin nicht.
Oder Sie haben keine Anzeige bei der Polizei gemacht.
Oder die Gewalt·tat ist vor langer Zeit passiert.
Auch dann kostet die Beratung nichts.
Opfer von Gewalt
Die Familie von den Opfern
Gute Freundinnen und Freunde von den Opfern
Partnerinnen und Partner von den Opfern
Die Personen bei der Opfer·hilfe haben eine Schweige·pflicht*.
Vielleicht wollen Sie uns Ihren Namen nicht sagen.
Auch das ist möglich.
Sie bekommen trotzdem Beratung von uns.
*Schweige·pflicht
Schweige·pflicht bedeutet: Wir sagen Ihre Infos nicht weiter.
Ein Mensch hat einer Person Gewalt angetan?
Der Mensch hat zum Beispiel eine Person geschlagen.
Oder der Mensch hat jemanden ver·gewaltigt.
Dann prüft das Gericht:
Ist der Mensch schuldig? Danach bestimmt das Gericht die Strafe für den Menschen.
Das nennt man «Straf·verfahren».
Sie haben als Opfer besondere Rechte in einem Straf·verfahren.
Wir von der Opferhilfe erklären Ihnen die Rechte.
Wir beraten Sie. Und wir helfen Ihnen.
Zum Beispiel:
Sie müssen zum Arzt oder ins Spital.
Sie brauchen einen Über·setzer oder eine Über·setzerin.
Sie brauchen Beratung.
Sie brauchen Schutz.
Sie brauchen eine Unter·kunft.
Sie brauchen einen Anwalt oder eine Anwältin.
Sie brauchen eine Psycho·therapie.
Das kostet Geld.
Die Opferhilfe zahlt diese Kosten.
Dann haben Sie dadurch vielleicht einen Schaden.
Zum Beispiel:
Sie haben Probleme mit der Gesundheit.
Oder Sie haben viel seelischen Schmerz.
Sie können dafür eine Wieder·gut·machung bekommen.
Das bedeutet:
Sie bekommen vielleicht etwas Geld.
Sie wollen eine Wieder·gut·machung für Ihren Schaden?
Dann müssen Sie einen Antrag beim Kanton stellen.
Wir beraten Sie.
Und wir helfen Ihnen dabei.
Wichtig
Sie müssen den Antrag bis spätestens 5 Jahre nach der Straftat stellen.
Danach bekommen Sie keine Wieder·gut·machung mehr.
Mai 2026
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)
Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.