Verlassen

Sie haben ein Recht auf Beratung


Die Beratung ist gratis

Sie haben Gewalt erfahren?

Dann können Sie zur Opfer·hilfe gehen.

Die Beratung kostet nichts.


Sie bekommen immer Beratung

Vielleicht kennen Sie den Täter oder die Täterin nicht.

Oder Sie haben keine Anzeige bei der Polizei gemacht.

Oder die Gewalt·tat ist vor langer Zeit passiert.
Auch dann kostet die Beratung nichts.


Welche Menschen bekommen Beratung?

  • Opfer von Gewalt

  • Die Familie von den Opfern

  • Gute Freundinnen und Freunde von den Opfern

  • Partnerinnen und Partner von den Opfern


Ihre Infos sind sicher bei uns

Die Personen bei der Opfer·hilfe haben eine Schweige·pflicht*.

Vielleicht wollen Sie uns Ihren Namen nicht sagen.

Auch das ist möglich.

Sie bekommen trotzdem Beratung von uns.

*Schweige·pflicht

Schweige·pflicht bedeutet: Wir sagen Ihre Infos nicht weiter.
 

Sie haben besondere Rechte im Straf·verfahren


Was ist ein Straf·verfahren?

Ein Mensch hat einer Person Gewalt angetan?

  • Der Mensch hat zum Beispiel eine Person geschlagen.

  • Oder der Mensch hat jemanden ver·gewaltigt.

Dann prüft das Gericht:

Ist der Mensch schuldig? Danach bestimmt das Gericht die Strafe für den Menschen.

Das nennt man «Straf·verfahren».


Sie haben als Opfer besondere Rechte in einem Straf·verfahren.

Wir von der Opferhilfe erklären Ihnen die Rechte.

Wir beraten Sie. Und wir helfen Ihnen.


Sie haben ein Recht auf Hilfe


Nach der Straftat brauchen Sie Hilfe.

Zum Beispiel:

  • Sie müssen zum Arzt oder ins Spital.

  • Sie brauchen einen Über·setzer oder eine Über·setzerin.

  • Sie brauchen Beratung.

  • Sie brauchen Schutz.

  • Sie brauchen eine Unter·kunft.

  • Sie brauchen einen Anwalt oder eine Anwältin.

  • Sie brauchen eine Psycho·therapie.

Das kostet Geld.

     

Die Opferhilfe zahlt diese Kosten.
 

Sie haben ein Recht auf Wieder·gut·machung


Sie haben Gewalt erlebt?

Dann haben Sie dadurch vielleicht einen Schaden.

Zum Beispiel:

  • Sie haben Probleme mit der Gesundheit.

  • Oder Sie haben viel seelischen Schmerz.

Sie können dafür eine Wieder·gut·machung bekommen.

Das bedeutet:

Sie bekommen vielleicht etwas Geld.


Sie müssen einen Antrag stellen

Sie wollen eine Wieder·gut·machung für Ihren Schaden?

Dann müssen Sie einen Antrag beim Kanton stellen.

Wir beraten Sie.

Und wir helfen Ihnen dabei.
 

 Wichtig

Sie müssen den Antrag bis spätestens 5 Jahre nach der Straftat stellen.

Danach bekommen Sie keine Wieder·gut·machung mehr.

Aktuelles

Juli 2025

Informationen in leichter Sprache

Wer ist betroffen? Informationen finden Sie hier.
Informationen über das Opfer·hilfe·gesetz finden Sie hier.

Mai 2025

Informationen zum Geschäftsjahr 2024

Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.

Anlässe

Informationsabende Opferhilfe Bern

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Informationsabende Opferhilfe Biel

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.

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