Sind Sie von einem anderen Menschen verletzt worden?
Gerade wenn Sie Verletzungen davongetragen haben ist es nicht leicht, die vielen Fragen zum Strafverfahren, Schadensersatzanspruch oder zur Genugtuung (Schmerzensgeld) zu klären. Häufig braucht es dazu spezifisches Fachwissen. In dieser belastenden Situation haben Sie gemäss Opferhilfegesetz das Recht auf kostenlose Beratung und Unterstützung. Sie können sich gerne mit Ihren Fragen und Anliegen an uns wenden.
Mai 2025
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.