Sind Sie von einem anderen Menschen verletzt worden?
Gerade wenn Sie Verletzungen davongetragen haben ist es nicht leicht, die vielen Fragen zum Strafverfahren, Schadensersatzanspruch oder zur Genugtuung (Schmerzensgeld) zu klären. Häufig braucht es dazu spezifisches Fachwissen. In dieser belastenden Situation haben Sie gemäss Opferhilfegesetz das Recht auf kostenlose Beratung und Unterstützung. Sie können sich gerne mit Ihren Fragen und Anliegen an uns wenden.
April 2025
Am 1. November 2025 wird die nationale Opferhilfe-Telefonnummer den Betrieb aufnehmen, diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wir werden für den Kanton Bern werktags die Anrufe von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegennehmen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2025 neue Mitarbeitende.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.