Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) versteht man das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person. Unter Umständen kann es auch zu körperlicher Gewalt und in seltenen Fällen gar zur Tötung kommen. Stalking hat für die Betroffenen häufig schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Befindlichkeit und ihre psychosoziale Situation. 

Verlassen

Stalking-Handlungen sind zum Beispiel:
 

  • häufige Telefonanrufe und SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit

  • häufige Brief- und E-Mail-Sendungen

  • ständiges Herumtreiben in der Nähe des Opfers

  • verfolgen und vor der Haustür stehen

  • auflauern

  • Nachrichten hinterlassen

  • Geschenke schicken


Für Stalking gibt es in der Schweiz keinen speziellen Straftatbestand. Liegt eine bewusste Belästigung vor, können Straftatbestände wie zum Beispiel Drohung, Nötigung oder Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Anwendung kommen. Auch besteht die Möglichkeit eine zivilrechtliche Fernhaltung zu erwirken.

Stalking ist nicht selten und muss ernst genommen werden. Viele von Stalking Betroffene beschreiben einen regelrechten „Psychoterror“ und fühlen sich in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt.

Haben Sie den Eindruck, dass Sie von einem Stalker oder einer Stalkerin belästigt werden? Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Rufen Sie uns an.

Aktuelles

Januar - Juni 2024

Informationsabende Opferhilfe

Wir bieten regelmässig Infoabende an, wo wir die Opferhilfe und unsere Arbeit vorstellen. Die neuen Daten 2024 finden Sie hier. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.


Anlässe

Informationsabende Opferhilfe

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
mehr lesen…

Diese Seite können Sie während Ihrer Navigation jederzeit schnell verlassen, indem Sie auf den pinken Button links klicken