Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) versteht man das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person. Unter Umständen kann es auch zu körperlicher Gewalt und in seltenen Fällen gar zur Tötung kommen. Stalking hat für die Betroffenen häufig schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Befindlichkeit und ihre psychosoziale Situation.

Stalking-Handlungen sind zum Beispiel:
 

  • häufige Telefonanrufe und SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit

  • häufige Brief- und E-Mail-Sendungen

  • ständiges Herumtreiben in der Nähe des Opfers

  • verfolgen und vor der Haustür stehen

  • auflauern

  • Nachrichten hinterlassen

  • Geschenke schicken


Für Stalking gibt es in der Schweiz keinen speziellen Straftatbestand. Liegt eine bewusste Belästigung vor, können Straftatbestände wie zum Beispiel Drohung, Nötigung oder Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Anwendung kommen. Auch besteht die Möglichkeit eine zivilrechtliche Fernhaltung zu erwirken.

Stalking ist nicht selten und muss ernst genommen werden. Viele von Stalking Betroffene beschreiben einen regelrechten „Psychoterror“ und fühlen sich in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2026 besteht in der Schweiz ein eigener Straftatbestand gegen Stalking.

Haben Sie den Eindruck, dass Sie von einem Stalker oder einer Stalkerin belästigt werden? Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Rufen Sie uns an.

Aktuelles

Mai 2026

Opferhilfe-Nummer 142

Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)

 Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).

Mai 2026

Informationen zum Geschäftsjahr 2025

Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.

Juli 2025

Informationen in leichter Sprache

Wer ist betroffen? Informationen finden Sie hier.
Informationen über das Opfer·hilfe·gesetz finden Sie hier.

Anlässe

Informationsabende Opferhilfe Bern

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Informationsabende Opferhilfe Biel

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.

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