Haben Sie eine nahe stehende Person durch Tötung oder Mord verloren?
Einen Menschen von einem auf den anderen Augenblick zu verlieren, ist ein Schock und stellt häufig das ganze Leben auf den Kopf. Der Verlust eines nahe stehenden Menschen zu bewältigen ist sehr belastend. Zudem stellen sich innert kurzer Zeit soziale, juristisch und finanzielle Fragen. Es muss mit Versicherungen verhandelt werden, ein Strafverfahren läuft und vieles mehr. Sie haben in dieser belastenden Situation gemäss Opferhilfegesetz das Recht auf kostenlose Beratung.
Wir empfehlen Ihnen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können.
Mai 2026
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)
Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.