In der Schweiz hat die Zeitschrift "Der Beobachter" in den 1980-er Jahren eine Initiative für ein Opferentschädigungsgesetz eingereicht. Im Jahre 1984 stimmten 84 % der Stimmenden dem neuen Verfassungsartikel zu. Im Jahre 1991 wurde das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten
(Opferhilfegesetz, OHG) von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Es ist
seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Schweizer Opferhilfegesetz zeigen, dass das Gesetz einem grossen Bedürfnis entspricht. Es hilft den betroffenen Personen, die Folgen der Gewalttaten besser zu bewältigen, stärkt ihre Stellung im Strafverfahren und ermöglicht unter gewissen Bedingungen finanzielle Unterstützung.
Mai 2025
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.