In der Schweiz hat die Zeitschrift "Der Beobachter" in den 1980-er Jahren eine Initiative für ein Opferentschädigungsgesetz eingereicht. Im Jahre 1984 stimmten 84 % der Stimmenden dem neuen Verfassungsartikel zu. Im Jahre 1991 wurde das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten
(Opferhilfegesetz, OHG) von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Es ist
seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Schweizer Opferhilfegesetz zeigen, dass das Gesetz einem grossen Bedürfnis entspricht. Es hilft den betroffenen Personen, die Folgen der Gewalttaten besser zu bewältigen, stärkt ihre Stellung im Strafverfahren und ermöglicht unter gewissen Bedingungen finanzielle Unterstützung.
Mai 2026
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen (z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle)
Wichtig: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich an die Polizei (117) oder den Rettungsdienst (144).
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.