Sollen Sie gegen Ihren Willen verlobt oder verheiratet werden?
Leben Sie gegen Ihren Willen in einer Ehe?
Kennen Sie jemanden, der zwangsverheiratet werden soll oder in einer Zwangsehe lebt?
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams geschlossen wird. Der Zwang zur Heirat kann zum Beispiel durch Drohung, Erpressung, physische und/oder psychische Gewalt erfolgen.
Eine Zwangsehe liegt dann vor, wenn sich Personen aufgrund von Sanktionen oder Druck aus dem Umfeld, oftmals durch die Familie, dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen ihren Willen aufrecht zu erhalten.
Sowohl Zwangsheiraten als auch die Zwangsehen können in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn Sie mit einer Fachperson sprechen möchten, zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Wir beraten Sie gerne.
Mai 2026
Seit Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Fachpersonen bieten rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche und Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Sie vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen
(z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle).
Wichtig: 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich an die Polizei 117 oder den Rettungsdienst 144.
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.