Sollen Sie gegen Ihren Willen verlobt oder verheiratet werden?
Leben Sie gegen Ihren Willen in einer Ehe?
Kennen Sie jemanden, der zwangsverheiratet werden soll oder in einer Zwangsehe lebt?
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams geschlossen wird. Der Zwang zur Heirat kann zum Beispiel durch Drohung, Erpressung, physische und/oder psychische Gewalt erfolgen.
Eine Zwangsehe liegt dann vor, wenn sich Personen aufgrund von Sanktionen oder Druck aus dem Umfeld, oftmals durch die Familie, dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen ihren Willen aufrecht zu erhalten.
Sowohl Zwangsheiraten als auch die Zwangsehen können in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn Sie mit einer Fachperson sprechen möchten, zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Wir beraten Sie gerne.
April 2025
Am 1. November 2025 wird die nationale Opferhilfe-Telefonnummer den Betrieb aufnehmen, diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wir werden für den Kanton Bern werktags die Anrufe von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegennehmen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2025 neue Mitarbeitende.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.