Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch oder schriftlich an uns wenden und Ihre Situation vertraulich mit einer Fachperson besprechen.
Die Mitarbeitenden unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist unabhängig davon ob eine Strafanzeige gemacht wurde.
über das Opferhilfegesetz und die Opferhilfe
über das Strafverfahren und die geltenden Schutz- und Rechtsbestimmungen für die Betroffenen
über die Geltendmachung rechtlicher und finanzieller Ansprüche
bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen und traumatischen Ereignissen
bei der Bewältigung der psychologischen, beruflichen, familiären und persönlichen Folgen der Straftat
bei polizeilichen und gerichtlichen Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen
bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen, von Entschädigungs- und/oder Genugtuungsansprüchen
bei der Planung weiterer Schritte
Wir beraten auch Mitarbeitende von Behörden, soziale Institutionen und Fachpersonen über die Opferhilfe und das mögliche Vorgehen in
konkreten Situationen.
Die Beratung und die Hilfe sind für Betroffene und/oder deren Angehörige kostenlos.
April 2025
Am 1. November 2025 wird die nationale Opferhilfe-Telefonnummer den Betrieb aufnehmen, diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wir werden für den Kanton Bern werktags die Anrufe von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegennehmen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2025 neue Mitarbeitende.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.