Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch oder schriftlich an uns wenden und Ihre Situation vertraulich mit einer Fachperson besprechen.
Die Mitarbeitenden unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist unabhängig davon ob eine Strafanzeige gemacht wurde.
über das Opferhilfegesetz und die Opferhilfe
über das Strafverfahren und die geltenden Schutz- und Rechtsbestimmungen für die Betroffenen
über die Geltendmachung rechtlicher und finanzieller Ansprüche
bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen und traumatischen Ereignissen
bei der Bewältigung der psychologischen, beruflichen, familiären und persönlichen Folgen der Straftat
bei polizeilichen und gerichtlichen Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen
bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen, von Entschädigungs- und/oder Genugtuungsansprüchen
bei der Planung weiterer Schritte
Wir beraten auch Mitarbeitende von Behörden, soziale Institutionen und Fachpersonen über die Opferhilfe und das mögliche Vorgehen in
konkreten Situationen.
Die Beratung und die Hilfe sind für Betroffene und/oder deren Angehörige kostenlos.
Mai 2026
Seit Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Fachpersonen bieten rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche und Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Sie vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen
(z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle).
Wichtig: 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich an die Polizei 117 oder den Rettungsdienst 144.
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.