Wir können Betroffenen und deren Angehörigen finanzielle Hilfe für die dringendsten Bedürfnisse leisten, die als Folge der Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Zum Beispiel Notunterkunft oder anfängliche Therapie- oder Anwaltskosten. Diese Soforthilfe ist als eine „Pannenhilfe“ zu verstehen. Sie soll betroffenen Personen helfen, schwierige Situationen zu überbrücken.
Ist eine längerfristige finanzielle Hilfe notwendig, können wir Sie über die Voraussetzungen und das Vorgehen informieren, ob und wie Sie finanzielle Beiträge beim Kanton Bern beantragen können.
April 2025
Am 1. November 2025 wird die nationale Opferhilfe-Telefonnummer den Betrieb aufnehmen, diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wir werden für den Kanton Bern werktags die Anrufe von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegennehmen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2025 neue Mitarbeitende.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.