Wir können Betroffenen und deren Angehörigen finanzielle Hilfe für die dringendsten Bedürfnisse leisten, die als Folge der Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Zum Beispiel Notunterkunft oder anfängliche Therapie- oder Anwaltskosten. Diese Soforthilfe ist als eine „Pannenhilfe“ zu verstehen. Sie soll betroffenen Personen helfen, schwierige Situationen zu überbrücken.
Ist eine längerfristige finanzielle Hilfe notwendig, können wir Sie über die Voraussetzungen und das Vorgehen informieren, ob und wie Sie finanzielle Beiträge beim Kanton Bern beantragen können.
Mai 2025
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.